top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dieana – visual communcation

Diana Willenig

Stand: Juni 2026

 

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Aufträge und Leistungen zwischen Dieana – visual communication, Diana Willenig nachfolgend „Agentur“, und ihren Kunden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Die Agentur erbringt Leistungen insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Grafikdesign

  • Branding und Corporate Design

  • Logoentwicklung

  • Verpackungsdesign und Etikettengestaltung

  • Printdesign und Druckdatenaufbereitung

  • Webdesign und Website-Erstellung, insbesondere mit Wix

  • digitale Gestaltung

  • Social Media Design und Content-Erstellung

  • Online-Marketing, Newsletter und Kampagnen

  • Konzeption, Markenberatung und visuelle Kommunikation

(3) Diese AGB richten sich primär an Unternehmer im Sinne des österreichischen Unternehmensrechts. Gegenüber Verbrauchern gelten diese AGB nur, soweit ihnen keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Konsumentenschutzrechts, entgegenstehen.

(4) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn diese von der Agentur ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

§2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Angebote der Agentur sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend und unverbindlich.

(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche oder elektronische Annahme eines Angebots,

  • schriftliche Auftragsbestätigung,

  • mündliche oder schriftliche Beauftragung durch den Kunden,

  • oder durch Beginn der Leistungserbringung durch die Agentur.

(3) Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen eines Auftrags bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zusätzlich verrechnet werden.

(4) Kostenschätzungen, Richtpreise oder unverbindliche Aufwandseinschätzungen stellen keine Pauschalpreisvereinbarung dar.

§3 Leistungsumfang

(1) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der individuellen Vereinbarung mit dem Kunden.

(2) Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Bestandteil des Auftrags.

(3) Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags geeignete Dritte, insbesondere Druckereien, Fotografen, Texter, Programmierer, Webentwickler, KI-Artists, Lektoren oder sonstige Dienstleister, heranzuziehen.

(4) Die Beauftragung externer Dienstleister erfolgt je nach Vereinbarung entweder im Namen und auf Rechnung des Kunden oder im Namen der Agentur mit Weiterverrechnung an den Kunden.

§4 Vergütung

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot der Agentur.

(2) Sofern kein Pauschalpreis oder keine andere Vergütungsform ausdrücklich angeboten oder vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand auf Stundenbasis.

(3) Das Stundenhonorar der Agentur beträgt 95,00 Euro netto pro Stunde, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein anderer Stundensatz vereinbart wurde.

(4) Die Abrechnung erfolgt in angefangenen 30-Minuten-Einheiten.

(5) Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(6) Zusätzliche Leistungen, Änderungswünsche, weitere Korrekturschleifen, Formatadaptionen, Reinzeichnungen, Datenaufbereitungen, Abstimmungen, Projektkoordination, Besprechungen, Telefonate, Videocalls, Recherchen, Druckabwicklungen, Uploads, technische Einrichtung, Einschulungen oder sonstige Zusatzaufwände werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

(7) Externe Kosten, insbesondere für Druck, Produktion, Hosting, Domains, Lizenzen, Stockmaterial, Schriften, Plugins, Apps, Versand, Fahrtkosten, Spesen oder sonstige Fremdleistungen, sind vom Kunden zu tragen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.

 

§5 Rechnungen und Zahlung

(1) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.

(2) Bei größeren Projekten ist die Agentur berechtigt, Teilzahlungen, Anzahlungen oder Zwischenabrechnungen entsprechend dem Projektfortschritt zu verlangen.

(3) Die Agentur ist berechtigt, mit der Leistungserbringung erst nach Zahlung einer vereinbarten Anzahlung zu beginnen.

(4) Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung offener Beträge zurückzuhalten.

(5) Nutzungsrechte an den erstellten Arbeiten werden erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher offener Rechnungen eingeräumt.

(6) Vor vollständiger Bezahlung ist eine Nutzung, Veröffentlichung, Vervielfältigung, Bearbeitung oder Weitergabe der erstellten Arbeiten nicht zulässig.

§6 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde stellt der Agentur alle für die Durchführung des Projekts erforderlichen Informationen, Daten und Materialien rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Verzögerungen aufgrund verspäteter Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten der Agentur.

(3) Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Inhalte verantwortlich.

§7 Korrekturen und Zusatzleistungen

(1) Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, sind zwei Korrekturschleifen enthalten.

(2) Weitere Korrekturen, nachträgliche Änderungen, Konzeptwechsel, zusätzliche Layoutvarianten, Formatadaptionen, Textänderungen, Bildänderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.

(3) Korrekturen beziehen sich auf die Weiterentwicklung eines bestehenden Entwurfs. Ein vollständiger Richtungswechsel, ein neues Konzept oder eine neue Gestaltungslinie gilt als Zusatzleistung.

(4) Änderungen nach Freigabe oder nach Projektabschluss werden gesondert verrechnet.

§8 Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Sämtliche von der Agentur erstellten Werke, insbesondere Konzepte, Designs, Layouts, Grafiken, Illustrationen, Texte, Websites, Bildbearbeitungen, Kampagnen, Verpackungen, Etiketten, Drucksorten, Präsentationen, digitale Anwendungen und Gestaltungssysteme, unterliegen dem Urheberrecht der Agentur, sofern gesetzlich schutzfähig.

(2) Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde, sofern nicht anders vereinbart, ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den im Angebot oder Auftrag vereinbarten Zweck.

(3) Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere für weitere Marken, Produkte, Länder, Medien, Kampagnen, höhere Auflagen, verbundene Unternehmen oder Weiterverwertungen, bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und Vergütung.

(4) Eine Übertragung von Urheberrechten, exklusiven Nutzungsrechten oder uneingeschränkten Werknutzungsrechten erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

(5) Entwürfe, Konzepte, Präsentationen, Layouts und nicht ausgewählte Varianten bleiben bei der Agentur und dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht verwendet, verändert, veröffentlicht, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

(6) Die Agentur bleibt berechtigt, entwickelte Gestaltungselemente, Layoutsysteme, Templates, Arbeitsmethoden, technische Strukturen und Designansätze auch für andere Projekte zu verwenden, sofern dadurch keine vertraulichen Inhalte des Kunden offengelegt werden.

(7) Ohne Zustimmung der Agentur dürfen erstellte Arbeiten nicht verändert, bearbeitet oder an Dritte zur Weiterbearbeitung übergeben werden, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

§9 Offene Dateien und Projektdaten

1) Die Herausgabe offener Arbeitsdateien ist nicht Bestandteil des Auftrags, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

(2) Dies betrifft insbesondere:

  • Adobe-Arbeitsdateien

  • InDesign-, Illustrator- und Photoshop-Dateien

  • Rohdaten

  • Layoutdateien

  • bearbeitbare Produktionsdateien

  • Designsysteme

  • Templates

  • Programmierstrukturen

  • Website-Strukturen

  • agentureigene Module

  • Präsentationsdateien

  • interne Arbeits- und Konzeptdateien

(3) Der Kunde erhält ausschließlich die für den vereinbarten Nutzungszweck erforderlichen Endprodukte, insbesondere PDF-, JPG-, PNG-, SVG-, Druck- oder Webdaten, sofern vereinbart.

(4) Eine Herausgabe offener Produktionsdateien kann gesondert vereinbart und zusätzlich vergütet werden.

(5) Auch bei Herausgabe offener Dateien bleiben Urheberrechte und nicht ausdrücklich übertragene Nutzungsrechte bei der Agentur.

§10 Druckdaten, Druckfreigabe und Produktion

1) Vor Druck, Veröffentlichung oder Produktion erhält der Kunde die finalen Daten zur Prüfung und Freigabe.

(2) Mit der Freigabe bestätigt der Kunde die Richtigkeit aller Inhalte, insbesondere Texte, Preise, Inhaltsangaben, Pflichtangaben, Logos, Kontaktdaten, Maße, Stanzformen, Farben, Bildauswahl, QR-Codes, Barcodes und sonstiger Angaben.

(3) Nach erteilter Freigabe sind Änderungen, Korrekturen oder Neuproduktionen kostenpflichtig.

(4) Für Fehler, die nach Freigabe durch den Kunden entstehen oder trotz Freigabe enthalten sind, übernimmt die Agentur keine Haftung, sofern diese Fehler für den Kunden erkennbar waren.

(5) Farbabweichungen zwischen Bildschirmdarstellung, Digitalproof, Ausdruck, Material, Druckverfahren oder Produktionscharge stellen keinen Mangel dar, sofern sie produktionstechnisch üblich sind.

(6) Für Produktionsfehler, Lieferverzögerungen oder Qualitätsabweichungen externer Druckereien oder Hersteller haftet die Agentur nur, wenn diese von der Agentur vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

§11  Websites und Nutzung der Plattform Wix

(1) Bei Verpackungen, Etiketten, Produktunterlagen, Werbemitteln, Websites und sonstigen Kommunikationsmitteln ist der Kunde für die rechtliche, fachliche und inhaltliche Richtigkeit sämtlicher Angaben verantwortlich.

(2) Dies betrifft insbesondere:

  • Inhaltsstoffe

  • Mengenangaben

  • Herstellerangaben

  • Herkunftsangaben

  • Warnhinweise

  • Barcodes und QR-Codes

  • Zertifizierungen

  • Bio-, Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen

  • Health Claims

  • Kosmetik-, Lebensmittel- und Produktaussagen

  • Werbeaussagen

  • Pflichtkennzeichnungen

  • rechtlich erforderliche Hinweise

(3) Die Agentur übernimmt keine rechtliche Prüfung von Produktangaben, Kennzeichnungspflichten, gesundheitsbezogenen Aussagen, werberechtlichen Aussagen oder branchenspezifischen gesetzlichen Vorgaben, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich beauftragt wurde.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, rechtlich sensible Inhalte vor Druck, Veröffentlichung oder Produktion durch geeignete Fachstellen, Behörden, Juristen oder Sachverständige prüfen zu lassen.

§12 Websites und Nutzung der Plattform Wix

(1) Websites können über externe Plattformen, insbesondere Wix.com Ltd., erstellt und betrieben werden.

(2) Die technische Verwaltung der Website kann über den Account der Agentur erfolgen. Der Kunde kann als Administrator, Mitbearbeiter oder Website-Eigentümer hinzugefügt werden, sofern dies vereinbart wurde.

(3) Die Eintragung als Administrator, Mitbearbeiter oder Website-Eigentümer begründet kein Eigentumsrecht an Design, Struktur, Konzept, Gestaltungssystem, Templates oder agentureigenem Know-how.

(4) Der Kunde erwirbt mit der Bezahlung der Website-Leistung kein Eigentum an der technischen Struktur oder am Designsystem der Website, sondern ausschließlich ein Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang.

(5) Eine Übertragung der Website innerhalb der Plattform Wix kann nach gesonderter Vereinbarung erfolgen, sofern alle offenen Rechnungen beglichen wurden, keine Rechte Dritter betroffen sind und eine Übertragung technisch möglich ist.

(6) Agentureigene Templates, Module, Designsysteme, Arbeitsmethoden und technische Strukturen bleiben Know-how der Agentur. Soweit diese für den Betrieb der konkreten Website erforderlich sind, erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung ein Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang. Eine Herausgabe oder Wiederverwendung für andere Projekte ist nicht geschuldet.

(7) Laufende Kosten für Hosting, Domains, E-Mail, Apps, Plugins, Lizenzen, Plattformgebühren oder sonstige technische Leistungen trägt der Kunde, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.

(8) Für technische Verfügbarkeit, Preisänderungen, Funktionsänderungen, Sicherheitsvorgaben, Ausfälle oder Einschränkungen externer Plattformen, insbesondere Wix, übernimmt die Agentur keine Haftung.

§13 Online-Marketing, Social Media und digitale Leistungen

(1) Bei Leistungen im Bereich Online-Marketing, Social Media, Newsletter, Suchmaschinenoptimierung, Kampagnen, Content-Erstellung oder Werbung übernimmt die Agentur keine Garantie für bestimmte Reichweiten, Platzierungen, Verkaufszahlen, Leads, Followerzahlen, Interaktionen, Suchmaschinenrankings oder wirtschaftliche Erfolge.

(2) Plattformen wie Meta, Instagram, Facebook, TikTok, Google, Wix, Newsletter-Systeme oder sonstige Drittanbieter können Inhalte, Konten, Anzeigen oder Funktionen nach eigenen Richtlinien prüfen, einschränken, ablehnen oder sperren. Für solche Entscheidungen externer Plattformen übernimmt die Agentur keine Haftung.

(3) Für beworbene Produkte, Zielgruppen, Budgets, Werbeaussagen, Impressum, Datenschutz, Cookie-Hinweise, Tracking-Einstellungen und rechtliche Zulässigkeit der Inhalte bleibt der Kunde verantwortlich, sofern keine gesonderte rechtliche Prüfung beauftragt wurde.

 

§14 Drittmaterial, Schriften, Stockmaterial und KI

(1) Werden im Rahmen eines Projekts Schriften, Stockfotos, Illustrationen, Videos, Musik, Plugins, Apps, Mockups, KI-generierte Inhalte oder sonstige Leistungen Dritter verwendet, gelten zusätzlich die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen dieser Anbieter.

(2) Zusätzliche Lizenz-, Hosting-, Domain-, Plugin-, App-, Stock-, Schrift-, Druck-, Produktions- oder sonstige Fremdkosten trägt der Kunde, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.

(3) Die Agentur schuldet keine Übertragung von Rechten, die ihr selbst von Drittanbietern nicht eingeräumt wurden.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, externe Lizenzbedingungen einzuhalten, soweit ihm entsprechende Materialien, Daten oder Zugänge übergeben werden.

(5) Werden KI-generierte Inhalte eingesetzt, erfolgt dies nach bestem Wissen und Gewissen. Eine rechtliche Prüfung hinsichtlich Schutzfähigkeit, Kennzeichnungspflichten, Exklusivität oder Rechtefreiheit erfolgt nur bei ausdrücklicher Beauftragung.

 

§15 Inhalte des Kunden

(1) Der Kunde versichert, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte, insbesondere Texte, Bilder, Logos, Videos, Produktdaten, Marken, Namen, Claims, Musik, Schriften und sonstige Materialien, frei von Rechten Dritter sind oder der Kunde über die erforderlichen Rechte verfügt.

(2) Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verwendung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte entstehen.

(3) Die Agentur ist nicht verpflichtet, vom Kunden bereitgestellte Inhalte rechtlich, sachlich oder fachlich zu prüfen.

 

§16 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung eines Projekts oder eines Projektabschnitts wird dem Kunden die Leistung zur Prüfung und Abnahme übermittelt.

(2) Erfolgt innerhalb von 7 Tagen keine schriftliche Mängelmeldung, gilt die Leistung als abgenommen, sofern der Kunde auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurde.

(3) Geringfügige, technisch bedingte oder branchenübliche Abweichungen stellen keinen Mangel dar.

(4) Änderungswünsche, die über die vereinbarte Leistung hinausgehen, gelten nicht als Mangel und werden gesondert verrechnet.

§17 Referenznutzung

(1) Die Agentur ist berechtigt, erstellte Projekte, Layouts, Designs, Kampagnen, Verpackungen, Websites, Screenshots, Fotos, Mockups und sonstige Arbeitsbeispiele zu Referenz- und Präsentationszwecken zu verwenden.

(2) Dies umfasst insbesondere die Nutzung im Portfolio, auf der eigenen Website, in Social Media, in Präsentationen, bei Wettbewerben, in Eigenwerbung oder in Kundengesprächen.

(3) Dies gilt nicht, soweit der Kunde der Referenznutzung vorab schriftlich widerspricht oder berechtigte Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.

(4) Vertrauliche oder noch nicht veröffentlichte Projekte werden erst nach Veröffentlichung durch den Kunden oder nach ausdrücklicher Freigabe als Referenz verwendet.

§18 Änderungen durch Kunden oder Dritte

(1) Werden von der Agentur erstellte Arbeiten, Websites, Layouts, Druckdaten, Designs oder digitale Inhalte durch den Kunden oder durch Dritte verändert, erweitert, technisch bearbeitet oder weiterentwickelt, übernimmt die Agentur keine Haftung für daraus entstehende Fehler, Darstellungsprobleme, Funktionsstörungen, Produktionsmängel oder rechtliche Probleme.

(2) Eine kostenlose Fehlerbehebung oder Gewährleistung besteht nicht für Mängel, die durch Änderungen, externe Eingriffe, Plattformänderungen, unsachgemäße Nutzung oder Bearbeitung durch Dritte verursacht wurden.

(3) Support, Fehlerbehebung oder Nachbearbeitung nach Eingriffen Dritter werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.

§19 Beendigung der Zusammenarbeit

(1) Wird die Zusammenarbeit beendet, bleiben sämtliche Urheberrechte und nicht ausdrücklich übertragenen Nutzungsrechte an Konzept, Design, Struktur, Gestaltungssystemen und Arbeitsdateien bei der Agentur.

(2) Bereits erbrachte Leistungen sind vom Kunden zu bezahlen, auch wenn das Projekt vorzeitig beendet wird.

(3) Bei Abbruch eines Projekts durch den Kunden werden alle bis dahin erbrachten Leistungen, Besprechungen, Entwürfe, Recherchen, Abstimmungen, Konzepte und sonstigen Aufwände nach tatsächlichem Aufwand verrechnet, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

(4) Eine technische Übertragung einer Website kann erfolgen, wenn alle offenen Rechnungen beglichen wurden, keine Rechte Dritter betroffen sind und die Übertragung technisch möglich ist.

§20 Haftung

(1) Die Agentur haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

(2) Dies gilt nicht für Personenschäden oder zwingende gesetzliche Haftungen.

(3) Für Inhalte, Produkte, Dienstleistungen, Werbeaussagen, rechtliche Pflichtangaben oder wirtschaftliche Entscheidungen des Kunden übernimmt die Agentur keine Haftung.

(4) Eine Haftung für wirtschaftliche Erfolge, insbesondere Verkaufszahlen, Reichweiten, Suchmaschinenplatzierungen, Conversions, Leads, Followerzahlen oder Umsätze, wird nicht übernommen.

(5) Für Ausfälle, Einschränkungen oder Änderungen externer Plattformen, Dienstleister, Hostinganbieter, Druckereien, Hersteller oder Softwareanbieter übernimmt die Agentur keine Haftung, sofern diese nicht von der Agentur vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

§21 Geheimhaltung

(1) Die Agentur behandelt vertrauliche Informationen des Kunden vertraulich, sofern diese ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet oder offensichtlich vertraulich sind.

(2) Der Kunde verpflichtet sich ebenfalls, vertrauliche Informationen, interne Kalkulationen, Angebote, Konzepte, Präsentationen, Strategien und nicht veröffentlichte Entwürfe der Agentur vertraulich zu behandeln.

(3) Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit aufrecht.

§22 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Republik Österreich.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Agentur.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder einzelner Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, sofern nicht gesetzlich eine andere Form zulässig ist.

DIEANA visual  communication 

Urban Area Lendhafen
Linsengasse 2 - 9020 Klagenfurt
Tel. +43 664 75118820
E-Mail: info@dieana.at
www.dieana.at

AGB´s / Datenschutz / Impressum

 

Fuzz Shoes pink.jpg
9c182175982905.5c74fd9d743ca.jpg
index.png
da-DK_icon_large.png
creos_winner.png
bottom of page